Beratung
Mein Beratungs-Angebot:
Allgemeines Zollrecht
Waren werden heutzutage weltweit gesourced und verkauft. Die Globalisierung bestimmt zunehmend alle Unternehmen. Die Veränderung der Lieferkette (auch als Supply Chain bezeichnet) bedingt unmittelbare Anpassungen im Rahmen des zoll- und außenwirtschaftsrechtlich relevanten Handelns.
Dieses globale Agieren bedingt zusätzlich die Anpassung aller zollrelevanten Prozesse, um eine gesetzeskonforme Zollabfertigung sicherzustellen. Alle relevanten Schnittstellen im Unternehmen müssen entsprechend dem Unionszollkodex, den ATLAS Verfahrensanweisungen sowie in Abhängigkeit der Zolltarifnummern, dem Zollwertrecht sowie allen weiteren Zoll-Stammdaten, der Einfuhrumsatzsteuer und in Abstimmung mit den Logistikpartnern, Kunden oder den Abteilungen im eigenen Unternehmen bedient werden.
Gerne analysiere ich Ihre Prozesse, um gegebenenfalls mit Hilfe besonderer Zollverfahren (z.B. Zolllagerverfahren, aktive oder passive Veredlung etc.) Einsparungspotenziale für Ihr Unternehmen zu ermitteln.
Sofern Ihr Unternehmen an mehreren Standorten weltweit tätig ist, können die Prozesse der gesamten Supply Chain gesamtheitlich evaluiert und in Abhängigkeit des jeweiligen nationalen Zollrechts – inkl. Zolltarif- und Zollwertrecht optimiert werden.
Nur, wer die Spielregeln beherrscht, vermag Optimierungspotenziale zu generieren.
Hierbei bringe ich mich sehr gerne ein.
Exportkontrolle
Aufgrund der volatilen politischen Lage können sich kurzfristig Vorgaben und Beschränkungen im freien Warenverkehr ergeben. Alle Unternehmen, sowohl Rüstungs- als auch Nicht-Rüstungsunternehmen sowie Unternehmen in nicht “kritischen” Branchen, sind verpflichtet, die Bedingungen des Exportkontrollrechts zu erfüllen. Dazu gehören die länderbezogene Kontrolle, die personenbezogene Kontrolle, die produktbezogene Kontrolle sowie die Überprüfung der Endverwendung der bereitgestellten Produkte.
Um die Exportkontrolle im internationalen Warenverkehr sicherzustellen, müssen robuste Prozesse implementiert werden. Die zuständige Ablauf- und Aufbauorganisation im Konzern sollte durch klar definierte Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Ebenso sollten die Zuständigkeiten für die Ermittlung von Dual-Use-Waren sowie Waren, die nach internationalem Exportkontrollrecht klar definiert sind, festgelegt werden. Sämtliche Prozesse sollten schriftlich dokumentiert und im Managementsystem hinterlegt sein.
Neue Geschäftsmodelle, Unternehmenszukäufe, Digitalisierung und der zunehmende Wettbewerb verändern die Prozesse im Unternehmen und müssen auch unter dem Blickwinkel der Exportkontrolle gestaltet werden.
Sofern internationales Exportkontrollrecht ebenfalls berücksichtigt werden muss, z. B. das US-Re Exportkontrollrecht, kann eine klare Definition sowie Klassifizierung nach amerikanischem Recht erfolgen.
Gerne unterstütze ich Sie beim Set-up von Exportkontrollthemen, national wie international (z.B. US-Re Exportkontrollrecht, Schweizer Exportkontrollrecht, China Re-Exportkontrollrecht etc.).
Warenursprung & Präferenzen
Der Ursprung einer Ware hat unterschiedliche rechtliche Folgen. Dabei ist zu beachten, dass die zugrunde liegenden Ursprungsregeln sich deutlich unterscheiden. Dies führt dazu, dass die Angabe des Ursprungs einer Ware im internationalen Handel unverzichtbar ist.
Der handelspolitische bzw. nichtpräferenzielle Ursprung muss vom präferenziellen Ursprung (zollrechtliche Vorzugsbehandlung) unterschieden werden.
Die Warenmarkierung „Made in…“ ist von den beiden vorgenannten abzugrenzen und beschäftigt weltweit zusehends immer mehr Unternehmen. Dies ist auch von immenser Wichtigkeit, da falsche Ursprungsangaben zusätzliche Einfuhrabgaben generieren.
Zolltarifrecht
Wenn Ihr Unternehmen Waren importiert oder exportiert, müssen die Vorschriften der Zolltarifierung berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise die Berechnung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
Weiterhin sind die Vorschriften der Zolltarifierung relevant bei Genehmigungspflichten, Codierungen, Ausfuhrerstattungen sowie Verbrauchssteuern.
Bei Fragen zum Zolltarifrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Betriebsprüfungen
Wenn Sie eine Betriebsprüfung durch die Zollbehörden erwarten, unterstütze ich Sie gerne. Meine langjährige Erfahrung bei den Behörden und meine Tätigkeit als Leiterin im Bereich Zoll und Außenhandel ermöglichen es mir, Sie kompetent bei der Vorbereitung und Begleitung der Prüfung zu unterstützen.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Prüfung reibungslos ablaufen kann.
CBAM
CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism: Was steckt dahinter?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Klimapakets der EU. Ziel ist es, CO₂-Intensität von importierten Waren transparent zu machen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und europäische Unternehmen vor Carbon Leakage zu schützen.
Seit Oktober 2023 gilt die Übergangsphase, in der Importeure für bestimmte Warengruppen (z. B. Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff) quartalsweise Emissionsdaten melden müssen.
Ab 2026 wird CBAM schrittweise verschärft: Der Import bestimmter Waren ist dann nur noch möglich, wenn CBAM-Zertifikate erworben und die eingebetteten Emissionen nachgewiesen werden.
EUDR
EUDR – EU-Verordnung gegen Entwaldung: Was bedeutet das für Unternehmen?
Die EU Deforestation Regulation (EUDR) verpflichtet Unternehmen ab 2025, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte entwaldungsfrei sind und aus legalen Quellen stammen.
Betroffen sind unter anderem: Holz, Papier, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk, Rinderprodukte sowie zahlreiche Erzeugnisse daraus.
Für jedes in der EU in Verkehr gebrachte oder exportierte Produkt müssen Unternehmen künftig nachweisen:
- Entwaldungsfreiheit (No-Deforestation) seit Stichtag 31.12.2020
- Gesetzeskonformität im Ursprungsland
- Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle / Geolokation
- Einreichung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem (EUDR-Portal)
Die Anforderungen sind hoch und betreffen Einkauf, Lieferketten, Datenqualität, Nachhaltigkeit und Zoll gleichermaßen.
CN Exportkontrolle
Chinesisches Exportkontrollrecht – Fokus Seltene Erden (Rare Earths)
China hat in den letzten Jahren sein Exportkontrollrecht deutlich verschärft und zahlreiche neue Kontrollmaßnahmen eingeführt, insbesondere im Bereich der Seltenen Erden. Diese Änderungen betreffen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von Einkauf und Beschaffung über Forschung & Entwicklung bis hin zu Export, Re-Export und grenzüberschreitendem Datenaustausch.
Aktuell im Fokus stehen u. a.:
- Exportkontrollen auf bestimmte seltene Erden und Legierungen
- Anforderungen an Exportgenehmigungen, Endverwendungsnachweise und Compliance-Dokumente
- Technologie- und Wissensabflusskontrollen, z. B. über R&D, F&E, Datenzugriffe
- Regelungen über temporäre Maßnahmen, die regelmäßig verlängert, angepasst oder kurzfristig ausgesetzt werden
- Enge Verzahnung der Exportkontrollen mit Industriepolitik, Sicherheitsinteressen und geopolitischen Rahmenbedingungen
Unternehmen, die mit seltenen Erden, Magnettechnik, High-Tech-Komponenten oder Werkzeugmaschinen arbeiten, müssen die neuen Vorgaben zwingend kennen – und ihre Lieferketten und Prozesse darauf ausrichten.
US Tariffs
US Tariffs & Besonderheiten des US-Handelsrechts
Die USA haben in den vergangenen Jahren eine Reihe handelspolitischer Maßnahmen erlassen, die für europäische Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Neben den regulären US-Zollsätzen (Harmonized Tariff Schedule – HTSUS) spielen insbesondere Section 301-Zölle auf chinesische Waren, Section 232-Zölle auf Stahl/Aluminium, sowie diverse Anti-Dumping- und Countervailing-Duties (AD/CVD) eine große Rolle.
Je nach Warengruppe, Ursprungsland, Lieferkette und Verarbeitungsschritten können zusätzlich hohe Zusatzzölle entstehen – oft zwischen 7,5 % und 25 %, teilweise deutlich darüber. Zudem gelten in den USA besondere Regeln, z. B.:
- strikte Ursprungsbestimmung (US Rules of Origin)
- die erste Verkaufsebene („First Sale for Export")
- strenge Nachweispflichten gegenüber Customs & Border Protection (CBP)
- Besonderheiten bei Re-Importen, Reparaturen, Veredelungen und Zollverfahren
- potenzielle Risiken bei Falschangaben (z. B. falsches Ursprungsland zur Umgehung von Section 301)
Für viele Unternehmen sind die US-Tariffs ein komplexes, dynamisches Themenfeld, das Einkauf, Logistik, Zoll, Contract Manufacturing und Supply Chain gleichermaßen betrifft.