Beratung
Allgemeines Zollrecht
Waren werden heutzutage weltweit gesourced und verkauft. Die Globalisierung bestimmt zunehmend alle Unternehmen. Die Veränderung der Lieferkette (auch als Supply Chain bezeichnet) bedingt unmittelbare Anpassungen im Rahmen des zoll- und außenwirtschaftsrechtlich relevanten Handelns.
Dieses globale Agieren bedingt zusätzlich die Anpassung aller zollrelevanten Prozesse, um eine gesetzeskonforme Zollabfertigung sicherzustellen. Alle relevanten Schnittstellen im Unternehmen müssen entsprechend dem Unionszollkodex, den ATLAS Verfahrensanweisungen sowie in Abhängigkeit der Zolltarifnummern, dem Zollwertrecht sowie allen weiteren Zoll-Stammdaten, der Einfuhrumsatzsteuer und in Abstimmung mit den Logistikpartnern, Kunden oder den Abteilungen im eigenen Unternehmen bedient werden.
Gerne analysiere ich Ihre Prozesse, um gegebenenfalls mit Hilfe besonderer Zollverfahren (z.B. Zolllagerverfahren, aktive oder passive Veredlung etc.) Einsparungspotenziale für Ihr Unternehmen zu ermitteln.
Sofern Ihr Unternehmen an mehreren Standorten weltweit tätig ist, können die Prozesse der gesamten Supply Chain gesamtheitlich evaluiert und in Abhängigkeit des jeweiligen nationalen Zollrechts – inkl. Zolltarif- und Zollwertrecht optimiert werden.

Nur, wer die Spielregeln beherrscht, vermag Optimierungspotenziale zu generieren.
Hierbei bringe ich mich sehr gerne ein.
Exportkontrolle
Aufgrund der volatilen politischen Lage können sich kurzfristig Vorgaben und Beschränkungen im freien Warenverkehr ergeben. Alle Unternehmen, sowohl Rüstungs- als auch Nicht-Rüstungsunternehmen sowie Unternehmen in nicht “kritischen” Branchen, sind verpflichtet, die Bedingungen des Exportkontrollrechts zu erfüllen. Dazu gehören die länderbezogene Kontrolle, die personenbezogene Kontrolle, die produktbezogene Kontrolle sowie die Überprüfung der Endverwendung der bereitgestellten Produkte.
Um die Exportkontrolle im internationalen Warenverkehr sicherzustellen, müssen robuste Prozesse implementiert werden. Die zuständige Ablauf- und Aufbauorganisation im Konzern sollte durch klar definierte Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Ebenso sollten die Zuständigkeiten für die Ermittlung von Dual-Use-Waren sowie Waren, die nach internationalem Exportkontrollrecht klar definiert sind, festgelegt werden. Sämtliche Prozesse sollten schriftlich dokumentiert und im Managementsystem hinterlegt sein.
Neue Geschäftsmodelle, Unternehmenszukäufe, Digitalisierung und der zunehmende Wettbewerb verändern die Prozesse im Unternehmen und müssen auch unter dem Blickwinkel der Exportkontrolle gestaltet werden.
Sofern internationales Exportkontrollrecht ebenfalls berücksichtigt werden muss, z. B. das US-Re Exportkontrollrecht, kann eine klare Definition sowie Klassifizierung nach amerikanischem Recht erfolgen.

Gerne unterstütze ich Sie beim Set-up von Exportkontrollthemen, national wie international (z.B. US-Re Exportkontrollrecht, Schweizer Exportkontrollrecht, China Re-Exportkontrollrecht etc.).
Warenursprung & Präferenzen
Der Ursprung einer Ware hat unterschiedliche rechtliche Folgen. Dabei ist zu beachten, dass die zugrunde liegenden Ursprungsregeln sich deutlich unterscheiden. Dies führt dazu, dass die Angabe des Ursprungs einer Ware im internationalen Handel unverzichtbar ist.
Der handelspolitische bzw. nichtpräferenzielle Ursprung muss vom präferenziellen Ursprung (zollrechtliche Vorzugsbehandlung) unterschieden werden.
Die Warenmarkierung „Made in…“ ist von den beiden vorgenannten abzugrenzen und beschäftigt weltweit zusehends immer mehr Unternehmen. Dies ist auch von immenser Wichtigkeit, da falsche Ursprungsangaben zusätzliche Einfuhrabgaben generieren.

Zolltarifrecht
Wenn Ihr Unternehmen Waren importiert oder exportiert, müssen die Vorschriften der Zolltarifierung berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise die Berechnung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
Weiterhin sind die Vorschriften der Zolltarifierung relevant bei Genehmigungspflichten, Codierungen, Ausfuhrerstattungen sowie Verbrauchssteuern.
Bei Fragen zum Zolltarifrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Betriebsprüfungen
Wenn Sie eine Betriebsprüfung durch die Zollbehörden erwarten, unterstütze ich Sie gerne. Meine langjährige Erfahrung bei den Behörden und meine Tätigkeit als Leiterin im Bereich Zoll und Außenhandel ermöglichen es mir, Sie kompetent bei der Vorbereitung und Begleitung der Prüfung zu unterstützen.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Prüfung reibungslos ablaufen kann.